..der Weg zur Rehabilitation

 

Anschlußheilverfahren

Stationäre Anschlußheilbehandlungen für Patienten werden auf Überweisung von Akutkrankenhäusern, Sozialversicherungsträgern, Krankenkassen oder niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Selbstverständlich werden auch Selbstzahler und Mitglieder von privaten Krankenversicherungen aufgenommen.

Rehabilitationsantrag

Bereits vor Beendigung eines stationären Krankenhausaufenthaltes sollte der Antrag für ein Anschlußheilverfahren beim Sozialversicherungsträger oder bei der Krankenversicherung gestellt werden.

Am besten sollte eine Terminreservierung mit der REHA klinik maria theresia durchgeführt werden.
Zentrale Reservierung:03476/3860/501 od. 502 Frau Flock od. Frau Klein

Nach Abklärung des Aufnahmetermins und der Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger oder der Krankenversicherung erhält der Patient per Post oder das Krankenhaus per Fax, die Terminbestätigung.

Nebenstehend finden Sie das Dokument, das ausgefüllt an die zuständige Versicherung geschickt werden muss - unterschrieben vom Arzt und dem Versicherungsnehmer. Faxen ist möglich.
 

Versicherungsverträge

Mit allen Pflichtversicherungen bestehen Abkommen für Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen.

Es besteht auch die Möglichkeit, privat die Rehabilitation in Anspruch zu nehmen.

Private Rehabilitation

für Erkrankungen des Nervensystems (z.B. Schlaganfall, Parkinson, Polyneuropathie, Schmerzerkrankungen, Wirbelsäulenbeschwerden) oder nach Operationen an Gelenken (z.B. Schulter-, Hüfte-, Kniegelenkersatz).

Wir beraten Sie gerne kostenlos über die verschiedenen Möglichkeiten der Rehabilitation neurologischer und orthopädischer Erkrankungen.

In diesem Tagespauschalsatz sind folgende Leistungen enthalten: